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Arbeitsplatz im Wohnbereich

Persönliche Entfaltung, Weiterbildung und Selbstverwirklichung sind wesentliche Faktoren der Freizeitgestaltung. Für solche Aktivitäten ist ein individueller Arbeitsbereich für jede einzelne Person eine unabdingbare Voraussetzung. Dieser Arbeitsbereich muss zudem jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein und soll von den übrigen Familienmitgliedern voll respektiert werden.

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